Recht und Gerechtigkeit

Recht und Gerechtigkeit

Das Recht leitet sich von der Gerechtigkeit ab und wird in seinem ursprünglichen Begriff im Lateinischen als Justitia definiert, die in der deutschen Übersetzung der Gerechtigkeit entspricht, weshalb das Wort Justiz für die Institutionen steht, die für die Gewährleitung des Rechts, also der Gerechtigkeit stehen. Die Gerechtigkeit steht dabei in ihrer ursprünglichen naturalistischen Auslegung für das „jedem das Seine“. Das „jedem das Seine“ ist die existenzbedingte Daseinsberechtigung eines jeden Wesens gemäß seiner natürlichen Schöpfung.

Das Recht und die Gerechtigkeit erlangten also in der menschlichen Zivilisation eine existenzbedingte göttliche Dimension, für die dann in der Mythologie die Göttin Justitia zuständig war. Damit leitete sich die Idee des Rechts ursprünglich aus der Natur selbst und ist stets koexistenziell. Das Recht manifestiert sich in Gesetzen. Das Gesetz im Sinne des Rechtes ist die verbindliche Regelung eines konkreten Lebenssachverhaltes mit einem verbindlichen Geltungsanspruch, der für jedes Mitglied einer Gemeinschaft gelten soll, d.h. die Mitglieder einer Gemeinschaft einigen sich über die Handhabe einer bestimmten Lebenssituation, die dann für jeden verbindlich gelten soll und gleichzeitig das „jedem das Seine beinhaltet“.

Die Justitia ist die Göttin der Gerechtigkeit, die in der neuzeitlichen Rechtskultur durch eine Frau symbolisiert wird, die mit einer Hand die Waage und mit der Anderen das Schwert hält, während ihre Augen durch eine Binde gebunden sind, so dass sie nicht sehen kann, was oder wer sich in dieser Waage und auf welcher Seite der Waage befindet. Sie richtet sich nämlich nur nach dem Gewicht der einzelnen Waagschale. Dieses Bild drückt nun alle Grundprinzipien des Rechts im Sinne der Göttin Justitia aus. Die Göttin Justitia ist die ausgleichende Gerechtigkeit. Die Waage symbolisiert die sich widerstreitenden Interessen von Rechtsinhabern innerhalb einer Gemeinschaft. Die mit der Binde gebundenen Augen der Göttin stehen für die Neutralität des Rechtsanwenders. Die Neutralität drückt sich im Gleichheitsgrundsatz aus, der Gleichbehandlung aller Mitglieder der Gemeinschaft erfordert. Das Schwert symbolisiert die Rechtsprechung mit der Folge der Herstellung oder der Wiederherstellung der Gerechtigkeit. Die Göttin Justitia ist ihrer göttlichen Natur entsprechend unabhängig. So wie sich der Staat in säkulären Gesellschaften nicht in die religiösen Angelegenheiten einmischen darf, so muss die Gemeinschaftsordnung die Unabhängigkeit der Justiz gewährleisten. Umgekehrt darf sich die Justiz von der Macht oder von Machtinteressen einzelner Mitglieder der Gemeinschaft nicht vereinnahmen lassen. Damit haben wir nun den gesamten Widerspruch der Gerechtigkeit innerhalb der menschlichen Gesellschaft gebündelt wieder gegeben, dessen ideale Lösung wieder von Rechtsinhabern und von Rechtsanwendern selbst abhängt. Das Recht im Sinne der Göttin Justizia führt also nur dann zur Gerechtigkeit, wenn eine Rechtsvorschrift fernab von Macht und Machtmissbrauch existiert, die für jeden gilt, der Rechtsanwender diese unparteiisch anwendet und durch die Rechtsprechung „jedem das seine“ in der Tat auch zugesprochen wird. Das wäre der ideale Anspruch des Rechts, dem aber die Wirklichkeit des Rechts unabhängig von Unterschieden einzelner Rechtskulturen so kaum gerecht wird. Das Recht und die Rechtsprechung sind deshalb oft ein Spiegelbild der jeweiligen Gesellschaft und ihres kulturellen Entwicklungsstandes mit ihren ungelösten gesellschaftlichen Widersprüchen. An diesem Dilemma gehen der Anspruch und die Wirklichkeit des gerechten Lebens aller Rechtsinhaber und Rechtsanwender in der Wirklichkeit des Rechts auseinander, die sich in der volkstümlichen Aussage, „Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge“ manifestiert. Damit muss man ehrlicherweise feststellend nun zugeben, dass für die Rechtsfindung nicht nur ein Gesetz, sondern auch ein tiefes Verständnis von der Philosophie, Soziologie, Ökonomie, Religion, Politik, Psychologie und Kultur der Rechtsanwender aber auch der betroffenen Mitglieder der Gemeinschaft notwendig ist, um einigermaßen der Göttin Justitia nah zu kommen, also das Recht im Sinne der Gerechtigkeit anzuwenden. Das Recht im Sinne der Justitia drückt also den zivilisatorischen Entwicklungsstand der Humanität aus. Weicht die Wirklichkeit des Rechts vom Anspruch des Rechts erheblich ab, so kann angenommen werden, dass die Göttin ihre Menschen verlassen hat. Ist die Wirklichkeit des Rechts dem Anspruch des Rechts relativ nah, so kann angenommen werden, dass sich die Göttin Justitia in der Nähe der Menschen befindet. Und um in die Nähe der Gerechtigkeit zutreten, nähern wir uns etwas dem Immanuel Kant mit dem Gesetz aller Gesetze, dem kategorischen Imperativ, an:

„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde.“

Genau an diesem Wendepunkt tritt nun die Negation des Rechts ein. Das Recht hebt sich nämlich selbst auf.

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