Rechtsgebiet

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht deckt einen wichtigen Teil unseres gesellschaftlichen Lebens ab, nämlich den Arbeitsmarkt. Es regelt unter anderem Details rund um die Arbeitsbedingungen und legt Mindeststandards fest, die der Arbeitgeber erfüllen muss.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten daher auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Hierzu zählen Umstrukturierung und Reorganisation, die Prozesstätigkeit vor allen deutschen Arbeitsgerichten, die Verhandlung mit  Gewerkschaften, Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen, Sozialplan, die Begleitung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen, Verhandlungen über die Zahlung von Abfindung, bei einer Kündigung.

 

  • Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutzklagen für Arbeitnehmer bei ungerechtfertigter Kündigung
  • Abwehr unberechtigter Kündigungsschutzklagen für Arbeitgeber
  • Kündigung von Arbeitsverträgen
  • Durchsetzung von Lohnansprüchen
  • Urlaubsabgeltung
  • Abmahnungen
  • Arbeitszeugnisse
    • Folgen bei Arbeitsunfällen
    • Arbeitsschutz
    • Sozialversicherung
    • Arbeitslosenfürsorge
    • Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten