Rechtsgebiet

Sozialrecht

Das Sozialrecht beruht auf dem Sozialstaatsprinzip, welches in unserem Grundgesetz verankert ist. Es beschäftigt sich mit Streitigkeiten zwischen Staat und Bürger. Meistens geht es dabei um finanzielle Fragen bezüglich Hilfs- oder Fördergeldern. Es enthält aber auch Rechte von Flüchtlingen, Aussiedlern oder Behinderten.

Wir beraten und vertreten sie unter anderem zu folgenden Themen:

  • Arbeitslosengeld I und II
  • Sozialhilfe
  • Gesetzliche Versicherungen wie Renten- und Kranken- und
  • Unfallversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung
  • Altersteilzeitgesetz
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Bundesausbildungsförderungsgesetz (BafÖG)
  • Kindergeld sowie Erziehungs- und Elterngeld
  • Unterhaltsvorschussgesetz
  • Bundesversorgungsgesetz
  • Infektionsschutzgesetz
  • Häftlingshilfegesetz
  • Opferschadengesetz
  • Wohngeldgesetz