Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Das Ausländerrecht richtet sich an alle Adressaten, ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Es regelt vorwiegend Fragen rund um Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, beschneidet aber auch Themen wie das Erwerbsleben, die sozialen Auffangmechanismen, die Integration und steuerrechtliche Aspekte.
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
- Rechtsbehelfe im Ausländerrecht
- Beratung und Vertretung bei Einbürgerung/Staatsangehörigkeit
- Abschiebung/Befristung der Abschiebung
- Asylverfahrensrecht