Rechtsgebiet

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht richtet sich an alle Adressaten, ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Es regelt vorwiegend Fragen rund um Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, beschneidet aber auch Themen wie das Erwerbsleben, die sozialen Auffangmechanismen, die Integration und steuerrechtliche Aspekte.

  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
  • Rechtsbehelfe im Ausländerrecht
  • Beratung und Vertretung bei Einbürgerung/Staatsangehörigkeit
  • Abschiebung/Befristung der Abschiebung
  • Asylverfahrensrecht