Rechtsgebiet

Familienrecht

Der Klassiker unter den familienrechtlichen Angelegenheiten ist die Scheidung. Das Familienrecht umfasst aber auch Themenfelder wie das Sorge- und Umgangsrecht bezüglich der Kinder und Rechtsfragen rund um das Thema Elternunterhalt.

Das Familienrecht stellt an die Qualität anwaltlicher Tätigkeit erhebliche Ansprüche. Ihr Anwalt für Familienrecht sollte Ihnen zur Wahrung Ihrer berechtigten Interessen entsprechende Kompetenz bieten, ohne dabei das menschliche Verständnis für Ihre individuelle Situation aus den Augen zu verlieren. Dies gilt gleichermaßen für die außergerichtliche wie die gerichtliche Auseinandersetzung.

Wir beraten Sie bei Fragen zu:

  • Scheidung
  • Unterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Einvernehmliche Scheidung
  • Familienrecht allgemein
  • Trennung und Trennungsfolgen
  • Unterhaltsrecht
    • Kindesunterhalt
      Ehegattenunterhalt(Familienunterhalt,Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)

      • Unterhalt für die Mutter/ den Vater eines nichtehelichen Kindes
      • Elternunterhalt
      • Sonstiger Verwandtenunterhalt
  • Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat
      • Eheliches Güterrecht
      • Gütergemeinschaft
      • Gütertrennung
      • Schulden aus der Ehe
      • Vermögensauseinandersetzung
      • Versorgungsausgleich
      • Zugewinngemeinschaft (insbes. Zugewinnausgleich)
  • Partnerschaften
      • nichteheliche Lebensgemeinschaft
      • Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Kinder
      • Vaterschaftsanerkennung
      • Vaterschaftsanfechtung
      • Umgangsrecht / Besuchsrecht
  • Vertragsgestaltung
      • Ehevertrag
      • Trennungsvereinbarung
      • Scheidungsfolgenvereinbarung